22.06.2023 - 7.4 Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin zum 31.12.2021 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt mit 14 Stimmen dafür und 1 Stimmenhaltung, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            14

              0

             1