22.06.2023 - 7.2 Weitere Förderung des Arbeitslosentreffs Eggesi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Arbeitslosentreff Eggesin ist umgezogen in zwei Wohnungen mit jeweils 70 m² im Karpiner Damm 19 A. Im letzten Jahr wurde der Antrag, die Kaltmiete mit einem Euro pro m² zu fördern, gestellt. Die Stadtvertretung beschloss am 22.09.2022 die Förderung des Arbeitslosentreffs in Eggesin in Form eines Zuschusses in Höhe von 140,00 €/monatlich bis zum 31.07.2023. Jetzt stellt der Arbeitslosentreff Eggesin den Antrag (siehe Anlage), die Förderung zu verlängern.

 

Stadtvertreter Zimmermann stellt den Antrag, die Bewilligung des Zuschusses bis 31.12.2023 zu begrenzen. Danach sollte der Verein darlegen, wie sich alles entwickelt hat. Die Stadt hat das Recht, entsprechende Information vom Verein zu bekommen, die auch mit Zahlen unterlegt sind.

 

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Beschluss:

Mit 3 Stimmen dafür, 10 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen wir der Antrag des Stadtvertreters Zimmermann, die Bezuschussung des Arbeitslosentreffs bis zum 31.12.2023 zu befristen, abgelehnt.

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen die Förderung des Arbeitslosentreffs in Form eines Zuschusses in Höhe von 140,00 €/monatlich vom 01.08.2023 bis 31.07.2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             12

              3

             0

 

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Anlagen zur Drucksache