22.06.2023 - 7.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Eggesin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Weiterhin wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, sofern bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. 

 

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Beschluss:

Die Stadvertretung Eggesin beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit den n. g. Änderungen:

- Berücksichtigung der baulichen Unterhaltung im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes für die 

  Grundschule mit 45.000,00 €. Die Förderung erfolgt in gleicher Höhe.

- Erhöhung der Grundsteuermindereinnahmen auf 56.500,00 €.

- Erhöhung der Bewirtschaftungsaufwendungen/-auszahlungen für den Radwegepflegestützpunkt

  um 7.300,00 €.

  

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            15

             0

             0

 

 

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Anlagen zur Drucksache