22.06.2023 - 7.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do, 22.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Eggesin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.
Weiterhin wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, sofern bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen.
Beschluss:
Die Stadvertretung Eggesin beschließt einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit den n. g. Änderungen:
- Berücksichtigung der baulichen Unterhaltung im Rahmen der Umsetzung des Digitalpaktes für die
Grundschule mit 45.000,00 €. Die Förderung erfolgt in gleicher Höhe.
- Erhöhung der Grundsteuermindereinnahmen auf 56.500,00 €.
- Erhöhung der Bewirtschaftungsaufwendungen/-auszahlungen für den Radwegepflegestützpunkt
um 7.300,00 €.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,4 MB
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218,3 kB
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