20.06.2023 - 7.2 Neufassung der Brandschutzbedarfsplanung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Altwarp ist gem. § 2 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. In dieser Bedarfsplanung ist der IST- Zustand beschrieben und es wird der zukünftige SOLL-Zustand festgeschrieben, im Bezug auf Ausstattung, Ausbildung, Personalentwicklung, Einsatztechnik und Feuerwehrgerätehaus der FF Altwarp. Bereits in 2019 wurde durch die Gemeinde Altwarp eine Bedarfslanung und eine Risikobewertung beschlossen. Diese entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen und musste daher überarbeitet werden. Durch den Amtswehrführer ABM Jan Schröder wurde eine neue Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Altwarp erstellt. Dieses nun vorliegende Dokument entspricht den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinde Altwarp zum Brandschutz und der Technischen Hilfe.

 

 

Frau Strumpf verliest die Sachstandsinfomation von Frau Fleck zur Protokollkontrolle. Die Gemeindevertreter nehmen diese zur Kenntniss aber Herr Herzfeld äußert sein Unbehagen über die ursprüngliche Aussage von Herrn Langner.

Man bedankt sich beim Amtsbrandmeister, Herrn Schröder, für die schnelle Erstellung der neuen Brandschutzbedarfsplanung. Jetzt wird die Planung zur Genehmigung an den Landkreis gesandt.

 

Herr Schönke fragt, was passiert, wenn sich die Situation durch solche Großprojekte wie z.B. die von Herrn Lochmann ändert. Herr Herzfeld erklärt, dass die feuerwehrbedarfsplanung alle 5 Jahre überarbeitet und angepasst werden muss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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