23.06.2020 - 6.3 Beschluss zur Aufstellung der Satzung zur Erhal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 23.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Anlass, Ziel und Zweck
Die Gemeinde Altwarp sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation. Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp die „Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Altwarp“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.
Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben Neubauvorhaben und bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich ist identisch mit jenen der rechtskräftigen Klarstellungssatzung- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 BauGB für die Gemeinde Altwarp.
Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die Satzung „Satzung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung der Gemeinde Altwarp“ ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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