08.06.2023 - 5.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Hansow verlässt aufgrund eines Telefonates von 17:03 Uhr bis 17:05 Uhr die Sitzung.

 

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Eggesin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Weiterhin wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, sofern bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. 

 

Aus der Verwaltung erstattet Herr Zobel Bericht über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin für das Haushaltsjahr 2023. Die Entwicklung der Jahresergebnisse, der Ergebnishaushalt ebenso wie der Finanzhaushalt und die Investitionsübersicht werden erläutert.

Frau Hansow bittet um folgende Erläuterungen:

  1. Personalkosten werden nicht neu berechnet, obwohl es lt. Tarifvertrag eine Anpassung geben wird.
  2. Aus welchem Grund werden für den Bauhhof weitere 200.000 EUR geplant?
  3. Weshalb ist die Wohnumfeldaufwertung der Adolf-Bytzek-Str. nicht mit aufgführt?

Zu Pos. 1 erklärt Herr Zobel, dass die Personalkosten konstant mit Steigerungen in den Haushalt einfließen würden, auch wenn es keine reellen Steigerungen gäbe. Zusätzlich werden Neueinstellungen im Gehalt meist niedriger eingestuft, als Mitarbeiter, die bereits länger im Amt sind.

Die weiteren Informationen müsse man erst im Amt erfragen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadvertretung Eggesin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.    

  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache