05.06.2023 - 5.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Eggesin ...

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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Eggesin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/ Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen.

 

Weiterhin wird die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich, sofern bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. 

 

 

Die von Frau Baumgarten gestellten Fragen zur Nachtragshaushaltssatzung werden von Frau Becker erläutert.

 

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Beschluss:

Die Stadvertretung Eggesin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache