05.06.2023 - 5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/2015 "So...

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Wortprotokoll

Mit der Drucksache 49/17 hat der Hauptausschuss in der Sitzung am 26.09.2017 dem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/2015 „Solarpark Eggesin-Karpin I“ der Stadt Eggesin zugestimmt und den Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag abzuschließen. Der Vertrag wurde am 06.09./26.09./06.10.2017 abgeschlossen. Die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/2015 „Solarpark Eggesin-Karpin I“ der Stadt Eggesin ist seit dem 12.07.2018 in Kraft.

 

Am 14.03.2023 fand, im Zuge des Monitorings, ein Vor-Ort-Termin „Naturwaldparzelle mit Waldrand und Waldsaum“- ehemalige Kaserne Karpin zum „Solarpark Eggesin-Karpin I“ mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald, dem Bundesforstbetrieb und der EnBW Suninvest GmbH & Co.KG statt. Bei diesem Termin wurde vereinbart, dass zu den Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag Nachbesserungen erforderlich sind sowie die Bankbürgschaft bis zum 31.12.2029 zu verlängern ist (sh. Protokoll).

 

Der vorliegende 1. Nachtrag des städtebaulichen Vertrages dient der Absicherung der Ausgleichs-, Ersatz- sowie Pflegemaßnahmen der im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/2015 „Solarpark Eggesin-Karpin I“ der Stadt Eggesin durchzuführenden Nachbesserungen. Dieser 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Die Bankbürgschaft zur Absicherung der Maßnahmen liegt vor. Finanzielle Auswirkungen bestehen für die Stadt Eggesin nicht.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache