01.06.2023 - 8 Informationen des Amtsvorstehers und der Bürger...

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Wortprotokoll

Frau Schwibbe berichtet stellvertretend für Frau Preußer aus dem Fachbereich öffentliche Ordnung und Bürgerdienste:

 

Beim Winterdienst Grambin werden derzeit die Kalkulation/ Satzungen für die öffentlich-rechtliche Gebühr erarbeitet. Ebenso werden die Grundstücksdaten erfasst. Die entsprechenden Drucksachen folgen in den nächsten Wochen bzw. Monaten. Für den Winterdienst Luckow wurde das Leistungsverzeichnis von Herrn Schöne und Frau Duchow überarbeitet. Die Drucksache zur Durchführung einer Ausschreibung und Auftragsvergabe wird zur nächsten Sitzung im Juli erfolgen. Die Abrechnung soll anhand gefahrener Kilometer und nicht mehr als ein Festpreis pro Winterperiode erfolgen. Beim Winterdienst in Eggesin müssen die Straßen neu ausgeschrieben werden. Die Prioritätenliste wird durch Frau Preußer/ Frau Schwibbe/ Frau Duchow überarbeitet.

 

Für die Verkehrssicherungspflicht an Badestellen ist das Rechtsanwaltsbüro Kopp mit der Prüfung beauftragt worden und wird die Pflichten der Bürgermeister für ihre Gemeinden erarbeiten. Sobald die Zuarbeit vorliegt, wird diese an die Bürgermeister versandt. Frau Schwibbe teilt mit, dass der Landrat anfragt, ob Bedarf an der Kreisflagge besteht.

 

Herr Zobel berichtet aus dem Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation:

 

Arbeitsschutz in den amtsangehörigen Gemeinden

In den Gemeinden sind folgende Maßnahmen noch umzusetzen, um den gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz nachzukommen:

1. Besichtigung aller Bauhöfe und BgA´s

2. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

3. Erstellung von Betriebsanweisungen

Hierzu werden von der Verwaltung die entsprechenden vorbereitenden Tätigkeiten geleistet.

Die Verwaltung bedient sich hierzu im Rahmen des Betreuungsvertrages eines Ingenieurbüros für Arbeitsschutz.

 

Digitalisierung

Im Haus wurde ein großes Update des ECM durchgeführt. In diesem Zuge wird aktuell am Rollenkonzept für die einzelnen Bereiche gearbeitet. Ebenfalls werden Anpassungen an den Dienstanweisungen erforderlich. Die Abrechnung des Sitzungsgeldes wird auf eine halbautomatische Abrechnung umgestellt. Dies verschlankt den gesamten internen Prozess. Nach Abschluss der Umsetzungsphase ist es für jedes Gremiummitglied möglich, direkt aus dem Allris eine Übersicht über die vergüteten Sitzungsgelder zu erhalten. Es ist beabsichtigt die Arbeitsgruppe Digitalisierung des Amtes einzuberufen. Hierzu bitten wir weitere interessierte Mitglieder des Amtsausschusses an uns heranzutreten.

 

Stellvertreterreglung Rechnungsprüfungsausschuss

Die Beteiligung zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses ist aktuell problematisch. Um dies zukünftig zu vermeiden, ist es möglich, die Hauptsatzung des Amtes zu ändern und eine Stellvertreterregelung aufzunehmen. Sollte dies gewünscht sein bitten wir um ein entsprechendes Votum des Amtsausschusses. Auch Herr Schnellhammer spricht dieses Problem an. Die Verwaltung steht enorm unter Zeitdruck, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss nicht tagt.

 

Anfrage Stadt Ueckermünde

Es liegt eine mündliche Anfrage vom Tourismusverein Ueckermünde bezüglich einer Konzepterstellung für eine gemeinsame Kurtaxe vor. Herr Schubert und Frau Schwibbe geben kurz Erläuterungen und Bedenken dazu.

 

Breitbandausbau

Zum Projektstart liegen aktuell keine neuen Informationen vor. Der avisierte Projektbeginn ist für das 2. Quartal 2023 vorgesehen. Dem Landkreis wurden im April entsprechende Zuarbeiten zu den Adresslisten zur Verfügung gestellt. Diese werden aktuell im Geoportal eingearbeitet. Der Landkreis hat ein Markterkundungsverfahren gestartet welches Auskunft über bis dato noch nicht geförderte Gebiete gibt. Hierzu gibt der Landkreis detailliert Auskunft auf seiner Website. Herr Urbanek teilt mit, dass in Hintersee der Breitbandausbau begonnen hat und jetzt eine Obergrenze von 100 MBits gilt. Herr Storm merkt an, dass die Gemeinden per E-Mail aufgefordert wurden, innerhalb von 48 h die Anschlussliste zu ergänzen. Diese Zeitspanne ist jedoch zu gering.

 

Frau Fleck berichtet aus dem Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement:

 

Sonderprogramm Feuerwehrhaus der Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband

Termingerecht wurden dem Landkreis VG die Zuarbeiten zur Abfrage der möglichen Bedarfe der amtsangehörigen Feuerwehren gemeldet. Da derzeit noch gar nicht feststeht, wann genau dieses Programm aufgelegt wird, können hier noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, wann mit möglichen Zuwendungen gerechnet werden kann. Zudem wird durch uns grundsätzlich bemängelt, dass das Programm für viele Gemeinde gar nicht anwendbar ist, da die Individualität der einzelnen Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehren, im speziellen bei der Planung der Gerätehäuser auf den zur Verfügung stehenden kommunalen Grundstücken hier überhaupt nicht berücksichtigt wird und somit für viele Gemeinden eine Förderung aus dem Programm gar nicht oder nur schwer möglich erscheint.

Eine pauschale Stellplatzförderung einschließlich einer Förderung für Sozial- und Nebenraum in Abhängigkeit der Mindeststärke einer Wehr auf Grundlage einer Brandschutzbedarfsplanung erscheint hier gerechter und angebrachter.

 

Brandschutzbedarfsplanungen

Die Brandschutzbedarfsplanungen der Gemeinden Ahlbeck, Eggesin, Grambin, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs und Mönkebude liegen beim Landkreis zur Bestätigung vor. Bis auf die Gemeinde Leopoldshagen wurden die Planungen durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Altwarp wurde nach der Ersterstellung in 2019 neu erarbeitet und liegt der Gemeinde zur Beschlussfassung in Kürze vor. Die Bedarfsplanungen für die Gemeinden Luckow mit Rieth und Meiersberg sind in der Fertigstellung und sollen den Gemeinde-vertretungen in Kürze zur Beschlussfassung übergeben werden. Für die Gemeinde Vogelsang-Warsin wurde die Bearbeitung der Brandschutzbedarfsplanung nicht priorisiert, da aufgrund der technischen Ausstattung der FFW derzeit keine akute Beantragung von Förderungen im Raum steht. 

Für die Gemeinde Hintersee trifft dies ebenfalls zu, allerdings muss hier zusätzlich bemerkt werden, dass aufgrund der fehlenden Einsatzfähigkeit der Hinterseer Wehr keine objektive Gefährdungs-beurteilung möglich ist. Der Brandschutz wird derzeit durch benachbarte Wehren mitübernommen. Die Brandschutzbedarfsplanungen dieser beiden Gemeinden werden jedoch nach Fertigstellung der noch ausstehenden Planungen sukzessive erarbeitet. 

 

Gefährdungsbeurteilung aller Feuerwehrgerätehauses und des Feuerwehrdienstes aller Kameraden

In Kürze wird mit der Erfassung aller für die Gefährdungsbeurteilung der Gerätehäuser und des Feuerwehrdienstes der Kameraden begonnen. Dies erfolgt im zentralen Programm RISKOO.

Hier ist das Amt mit allen Feuerwehren erfasst. Bei der Erfassung handelt es sich um eine zentrale Pflichtaufgabe der Feuerwehrunfallträger, sprich der Gemeinden. 

 

Zukünftige elektronische Erfassung aller Unfallmeldungen im Feuerwehrdienst

Über das zentrale Programm der HFUK EXTRANET werden zukünftig zentral alle Unfallmeldungen elektronisch erfasst und über die Verwaltung an die HFUK gemeldet.

 

Unfallverhütung für Mitarbeitende

Alle Mitarbeitende, die Umgang mit Gefahrstoffen haben, also insbesondere Feuerwehrkameraden, aber auch Bauhofmitarbeitende, unterliegen zukünftig der einer neuen Vorschrift der Unfallversicherung. Mitarbeitende und Kameraden, die Umgang mit Gefahrstoffen haben oder diesen ausgesetzt sind, müssen personell und zeitlich detailliert in einer Datenbank erfasst werden, um den Versicherungsschutz während und nach der Beschäftigung aufrecht zu erhalten.

 

 

 

 

 

Frau Becker berichtet aus dem Fachbereich Finanzen:

 

Umsatzsteuer § 2b UStG

Mit der Beschlussfassung des Jahressteuergesetzes 2022 im Dezember 2022 besteht für alle Kommunen weiterhin die Option, noch bis einschließlich des Jahres 2024 das alte Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Eine vorfristige Anwendung des §2b UStG wäre für alle amtsangehörigen Gemeinden nicht von Vorteil, da sich eine Umsatzsteuerzahllast ergeben würde.

 

Zuweisungen nach § 27 FAG

Auf Grundlage der vorläufigen Jahresabschlüsse 2022 können für neun amtsangehörige Gemeinden Zuweisungen nach § 27 FAG M-V beantragt werden. Anspruchsberechtigte Gemeinden sind: Ahlbeck, Eggesin, Grambin, Hintersee, Liepgarten, Luckow, Meiersberg, Vogelsang-Warsin und

Lübs.

 

Voraussetzung für die Gewährung dieser Zuweisungen ist, dass die Jahresabschlüsse 2020/ 2021 festgestellt und die Jahresabschlüsse 2022 aufgestellt sind. Auf der gestrigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes wurden für einen Großteil der Jahresabschlüsse die abschließenden Prüfungsvermerke erteilt, so dass durch uns die erforderlichen Drucksachen erarbeitet werden können.

 

RPA 31.05.2023

JAB 2020 - 11,15,16,20

JAB 2021 - 00,12,15,17,18,19

 

Der nächste Rechnungsprüfungsauschuss findet voraussichtlich am 19.06.2023 statt. Hier werden die Jahresabschlüsse Grambin, Vogelsang-Warsin und Lübs geprüft. Da die Antragsfrist am 01.09.2023 endet, bitte ich darum, die Beschlussfassungen schnellstmöglich, nach Möglichkeit noch vor der Sommerpause, herbeizuführen.

 

Haushaltsplanung 2023 / 2024

Durch den Fachbereich Finanzen wurden 5 Doppelhaushalte 2023/ 2024 aufgestellt, von denen bisher zwei Haushalte genehmigt wurden.

 

Nachtragshaushalte 2023

Bisher wurde die Aufstellung von drei Nachtragshaushalten erforderlich. (Altwarp, Eggesin, Vogelsang-Warsin). Die Gemeinde Ahlbeck wurde beauflagt, bis zum 31.10.2023 einen Nachtragshaushalt zu beschließen.

 

Frau Schwibbe teilt mit, dass der Landrat am 12.06.2023 das Amt „Am Stettiner Haff“ bereisen wird und anschließend eine Bürgersprechstunde stattfindet. Um 17.00 Uhr können dann die Bürgermeister Fragen an den Landrat stellen.

 

Am 23.06.2023 in der Zeit von 09.30 bis 14.00 Uhr findet in Eggesin ein Spaziergang mit Heiko Miraß statt. Interessierte Bürgermeister können sich gern anschließen.

 

Herr Schnellhammer spricht die schwierige Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises an. Aufgrund erheblicher Rückfragen und entsprechender Mehrarbeit ist die Arbeit im Fachbereich Finanzen nicht mehr leistbar.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 18.40 Uhr.