25.05.2023 - 6.4 Gemeindenachbarliche Stellungnahme zum Entwurf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 09.03.2023 den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin-Karpin III“ der Stadt Eggesin gebilligt und die öffentliche Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023 in der Stadtverwaltung Eggesin, Bahnhofstraße 7, Zimmer 005, als geschäftsführende Gemeinde.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Auslegungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.

Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde Ahlbeck werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung bestehen insofern nicht.

 

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Beschluss:

 

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin III“ der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Ahlbeck keine Bedenken.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         9

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache