25.05.2023 - 6.2 Bestätigung der Vorschlagsliste der Gemeinde Ah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Ahlbeck ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubrandenburg eine Schöffenstelle.

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurden bis 28.02.2023 zwei Bewerbungen eingereicht.

Nach Prüfung dieser Bewerbungen erfüllen beide Bewerber die Voraussetzungen, um in die

Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Es wird über die einzelnen Kandidaten gesprochen. Frau Jürgens kritisiert das Verhalten von Frau Lesch auf einer öffentlichen Veranstaltung und zweifelt daher die Geeignetheit als Schöffin an.

 

Es wird sich dafür ausgesprochen über die Kandidaten einzeln abzustimmen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt über die Aufnahme der in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage genannten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 nach dem GVG.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Herr Kindl:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         1

        4

 

Frau Lesch:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         3

         5

        1

 

 

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Anlagen zur Drucksache