10.05.2023 - 6.2 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2022...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 08.02.2023 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 17.04.2023 für das Jahr 2023 ein Höchstbetrag der Kassenkredite anteilig in Höhe von 1.581.000 EUR und für das Jahr 2024 anteilig in Höhe von 1.000.000 EUR genehmigt.

 

Der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung 2023 in Höhe von 365.500 EUR wurde genehmigt.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurde geprüft. Dies wurde per Schreiben vom 17.04.2023 mitgeteilt. Die Hinweise der Kommunalaufsicht sind in den beigefügten Anlagen einzusehen.

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Anlagen zur Drucksache