02.05.2023 - 7.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altwa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Altwarp ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/ Auszahlungen erheblichen Umfangs getätigt werden sollen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit den Änderungen des Finanzausschusses für das Haushaltsjahr 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache