17.04.2023 - 5.2 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 25/2022...

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Wortprotokoll

Mit der Drucksache 22/149/00 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin am 19.05.2022 die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V“ beschlossen.

Die Firma Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG, als Vorhabenträger, beabsichtigt die Erweiterung des Geltungsbereichs um die Flurstücke 29/19 und 30/44 der Flur 13, Gemarkung Eggesin, und strebt im Bebauungsplangebiet nachfolgende Nutzungsziele an:

 

1. die Flurstücke 29/20; 30/45 und 30/50 der Flur 13, Gemarkung Eggesin, betreffend

  • Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarpark gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO
  • Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung
  • Straßenverkehrsflächen
  • Ggf. künftige private Erschließungsflächen

 

2.  die Flurstücke 29/19 und 30/44 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend 

  • Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
  • Grünflächen sowie Ausgleichs- und Ersatzflächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltprüfung
  • Öffentliche Erschließungsflächen

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich im nördlichen Bereich der ehemaligen Militärliegenschaft und ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

 

Gleichzeitig wird die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

Mit Antrag auf Änderung des Bauleitplanverfahrens vom 27.02.2023 erklärt sich die Firma Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG, als Vorhabenträger, in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag bereit, das Bauvorhaben nach den anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen sowie alle Kosten zu übernehmen, die mit der Planung und Durchführung verbunden sind.

Somit ist der Aufstellungsbeschluss zur DS 22/149/00 vom 19.05.2022 aufzuheben und der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin neu zu fassen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

 

  1. Die DS 22/149/00 vom 19.05.2022 aufzuheben.
  2. Für das Gebiet im Bereich der Militärliegenschaft, mit einer Fläche von ca. 24 ha, die Flurstücke 29/19, 29/30, 30/44, 30/45 und 30/50 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ aufgestellt.
  3. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solarparks mit Gewerbegebiet geschaffen werden.
  4. Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
  5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes.
  7. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache