18.04.2023 - 6.7 Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Fläch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Zuge des Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 6/2023 "Sondergebiet Alte Bäckerei" der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen.

 

 

Frau Leye ergänzt, dass bereits vor dem Erwerb der alten Bäckerei durch sie, diese Fläche als reines Wohnhaus im Flächennutzungsplan ausgezeichnet war. Dies war bereits damals fehlerhaft, da es immer als Gewerbe- und Wohneinheit genutzt wurde. Dieser Fehler wird jetzt behoben.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz ist einstimmig für diese Änderung und empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung.

 

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Beschluss:

 

1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vogelsang-Warsin wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet, gelegen westlich der Luckower Straße 3 und 5, ehemalige Bäckerei), die Flurstücke 19 und 20 der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 6/2023 "Sondergebiet Alte Bäckerei" der Gemeinde Vogelsang-Warsin

 

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden das Gebiet um die „Alte Bäckerei“ touristisch zu entwickeln, ebenso sollen mit den Tiny-Häusern Wohnbauflächen geschaffen werden.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4

Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache