18.04.2023 - 6.5 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Weiterhin wurde der Stellenplan angepasst.

 

 

Herr Müller erläutert als Finanzausschussvorsitzender die Vorlage und die hervorgegangenen  Ändrungen aus der Ausschusssitzung.

 

Herr Kai Kliewe nimmt ab 19:38 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind 7 Gemeindevertreter und 5 Bauausschussmitglieder anwesend.

 

Herr Grönow informiert in diesem Zusammenhang über die Strandreinigungsmaschine und die Hintergründe zum Kauf.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.    

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache