18.04.2023 - 6.3 Satzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin gemäß § 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.

 

Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.

 

Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

 

 

Es gibt eine rege Diskussion zu dieser Thematik. Mögliche Szenarien werden besprochen. Nachfragen werden beantwortet. Es wird auch darauf verwiesen, dass Satzungen jederzeit den Gegebenheiten angepasst werden können, wenn sich die Situation und der Bedarf an Wohnraum ändert.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz steht dem Beschluss positiv gegenüber.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vogelsang-Warsin erlässt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“. Die Satzung ist in der Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache