18.04.2023 - 6.1 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stammsatzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen.

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze für 2024 als Anlage zur Satzung.

 

 

Herr Grönow berichtet an dieser Stelle, dass er in der Verwaltung nachgefragt hatte, wegen des hohen Wasserstandes in den Gräben und ihm wurde mitgeteilt, dass wegen der Energiekrise die Pumpen zurückgefahren wurden. Nach seiner Beschwerde wurde jetzt wohl wieder verstärkt gepumpt, denn der Wasserstand ist wieder gesunken.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz befürwortet den vorliegenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2024 als 3. Änderung zur Satzung

vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz in Höhe von 5,87 Euro je Gebühreneinheit,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Warsin 14,76 Euro je ha,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rehhagen 24,91 Euro je ha,

für Flächen im Einzugsbereich des Schöpfwerkes Rieth Stiege 162,02 Euro je ha.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache