06.04.2023 - 5.2 Satzung der Gemeinde Luckow gemäß § 172 Abs. 1 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeinde Luckow sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.

 

Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.

 

Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

 

Herr Schöne merkt an, dass nur der Innenbereich von der Gemeinde betroffen ist.

 

Frage vom Gast: Beinhaltet die Satzung auch den Neubau von Ferienwohnungen?

Herr Schöne sagt, wenn die Wohnung im Zentrum vom Ort ist, fällt auch ein Neubau darunter und muss dementsprechend von den Gemeindevertretern genehmigt werden.

 

Der Gast fragt, ob es auch einen Prozentualen Anteil der Einheimischen gibt?

Herr Schöne antwortet, er sei sich nicht sicher, ob es einen gibt. Aber wenn er eine Zahl findet, reicht er die nach.

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow erlässt nach den Vorschriften des

    Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommu-

    nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Luckow

    gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung

    der Wohnbevölkerung“ für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth. Die Satzung ist in der 

    Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache