06.04.2023 - 5.2 Satzung der Gemeinde Luckow gemäß § 172 Abs. 1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 06.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Luckow sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.
Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.
Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.
Herr Schöne merkt an, dass nur der Innenbereich von der Gemeinde betroffen ist.
Frage vom Gast: Beinhaltet die Satzung auch den Neubau von Ferienwohnungen?
Herr Schöne sagt, wenn die Wohnung im Zentrum vom Ort ist, fällt auch ein Neubau darunter und muss dementsprechend von den Gemeindevertretern genehmigt werden.
Der Gast fragt, ob es auch einen Prozentualen Anteil der Einheimischen gibt?
Herr Schöne antwortet, er sei sich nicht sicher, ob es einen gibt. Aber wenn er eine Zahl findet, reicht er die nach.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow erlässt nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommu-
nalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Luckow
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung“ für die Ortslage Luckow und die Ortslage Rieth. Die Satzung ist in der
Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1.008,4 kB
|