06.04.2023 - 5.1 Bestätigung der Vorschlagsliste der Gemeinde Lu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die derzeitige Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Die Neuwahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Die Gemeinde Luckow ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

 

Neu zu besetzen sind für das Amtsgericht Pasewalk und das Landgericht Neubrandenburg eine Schöffenstelle.

 

Nach öffentlicher Bekanntmachung im Internet wurde bis 28.02.2023 eine Bewerbung eingereicht.

Nach Prüfung dieser Bewerbung erfüllen der Bewerber die Voraussetzungen, um in die

Vorschlagsliste aufgenommen zu werden.

 

Herr Schöne ergänzt, dass Herr Wolfgang Schürrle der Bewerber ist.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Aufnahme der in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage genannten Person in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 nach dem GVG.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache