13.04.2023 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogel...

Beschluss:
Empfehlung mit Änderung erteilt
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen. Weiterhin wurde der Stellenplan angepasst.  

 

Frau Becker erläutert die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie die Notwendigkeit, die zur Aufstellung führte.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Ursprungsplan werden aufgezeigt und besprochen.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Ansatz

alt

Ansatz

 neu

Differenz

 

12.60.10.00

22  2021-002 Absauganlage Feuerwehr

6.000 €

0 €

6.000 €

12.60.10.00 

Fußbodenerneuerung Feuerwehr

8.000 €

1.500 €

6.500 €

42.40.10.00

Bewirtschaftung Strand (Miete Strandreinigungsmaschine)

5.800 €

2.800 €

3.000 €

42.40.10.00

Strandreinigungsmaschine

0 €

6.000 €

-6.000 €

42.40.10.00

Abschreibung Strandreinigungsmaschine

0 €

300 €

-300 €

11.40.30.00

Streuaufsatz Winterdienst

0 €

4.500 €

-4.500 €

11.40.30.00

Abschreibung Streuaufsatz Winterdienst

0 €

200 €

-200 €

28.10.10.00

Zuschüsse für Veranstaltungen in der Gemeinde

1.500 €

3.000 €

-1.500 €

 

Für die zwingend notwendige Fußbodenerneuerung als auch den Einbau einer Absauganlage sollen Fördermittel eingeworben. Aufgrund der notwendigen Planungserfordernis ist von einer Umsetzung im Jahr 2023 nicht auszugehen. verantwortlich: Bau- und Immobilienmanagement, Frau Fleck, Herr Langner

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache