13.04.2023 - 6.3 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbands

beiträge als Anlage zur Satzung. Die Stammsatzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2024 als 3. Änderung zur Satzung vom 30.07.2020 die neuen Gebührensätze:

für Flächen im WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von                     5,67 Euro je Gebühreneinheit

für Flächen im WBV „Mittlere Uecker-Randow“ in Höhe von 9,28 Euro je Gebühreneinheit

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 23,76 Euro je Hecktar.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache