13.04.2023 - 6.1 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Hinters...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres. 

Herr Ehrke gibt einige Erläuterungen und stellt die geplanten Investitionen und vorgesehenen Einsparungen vor. 

Die Ausschreibung für den Sommerdienst soll aufgehoben werden, für den vorgesehenen Zeitraum des Sommerdienstes (6 Monate) soll ein Gemeindearbeiter angestellt werden. Durch Frau Minow wurden hierzu verschiedenen Varianten (Stundenanzahl, Einstufung) durchgerechnet. Die Gemeindearbeiter favorisieren eine Einstellung für 30 Std./Woche bei einer Gehaltsgruppe EG 4. Die Technik ist durch den Gemeindearbeiter zu stellen, die Gemeinde zahlt hierfür eine entsprechende Miete.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan, die geplanten Kosten für den Sommerdienst werden für die Einstellung eines Gemeindearbeiters sowie die entsprechende Miete der erforderlichen Technik eingesetzt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache