13.04.2023 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

1.    Frau Roesling-Tillaire fragt Herrn Schnellhammer nach dem Stand des Ausbaus „Nägelberg“

Antwort Herr Schnellhammer: Die Arbeiten seien bereits 3-4 Wochen vor dem eigentlichem Bauzeitplan. Wasser- und Abwasserleitungen sowie Breitband seien bereits gelegt. Demnächst werde eine Umleitung für eine Woche eingerichtet, sodass das neue Pumpwerk angeschlossen werden kann.

Frau Roesling-Tillaire merkt an, dass eine Umleitung ungünstig sei, da ein Teil dieses Weges kaum befahrbar und ein weiterer Teil ein Privatweg sei.

Herr Schnellhammer antwortet, dass sich die Baufirma und das Bauamt um die Umleitung kümmern würden. Sowie das Pumpenwerk angebunden ist, würden die Pflasterarbeiten beginnen. Nach derzeitigem Stand, sollen die Arbeiten bis zum Sommer abgeschlossen sein.

 

2.     Frau Roesling-Tillaire fragt Herrn Schnellhammer nach dem Stand der Absorber in der Kindertageseinrichtung.

Herr Schnellhammer antwortet, dass man für ein Gutachten erst eine Haushaltsgenehmigung benötige, bevor der Sachverhalt angegangen werden könne. Die Genehmigung läge noch nicht vor. Herr Beckmann vom Bauamt würde sich derzeit um einen Gutachter kümmern.

Frau Aßmann möchte informiert werden, wer die Kosten tragen wird, ob die Kita oder die Gemeinde. Darauf antwortet Herr Schnellhammer, dass sich vorerst die Gemeinde um den Gutachter kümmere.

Frau Aßmann informiert weiter, dass durch das Betriebserlaubnisverfahren der Schallschutz in der Kita nicht mehr ausreiche und problematisch sei. Die Umsetzung der neuen Regelungen solle laut Landkreis schnellstmöglich erfolgen.

Frau Hübner merkt an, dass in der Schule Eltern eines betroffenen Schülers einen Antrag für besseren Schallschutz beim Landesamt für Versorgung gestellt haben, und das Land daraufhin Schallschutzelemente eingebaut habe. Frau Hübner regt an, es auch in der Kita über diesen Weg zu versuchen. Herr Schnellhammer antwortet, dass der Sachverhalt bei einer Kindertageseinrichtung anders sei und somit auch anders beantragt werden müsse.

 

 

 

 

 

3.      Herr Schwind möchte informiert werden über den Stand der Mühle, da das Gebäude äußerst baufällig sei.

Herr Schnellhammer merkt an, dass der Landkreis sich der Sache bereits angenommen habe. Ein Gutachter wurde bereits in Kenntnis gesetzt. Der könne aufgrund der Baufälligkeit das Gebäude nicht betreten und somit kein Gutachten erstellen, sondern müsse zur Begutachtung eine Drohne nutzen. Für diese Drohnennutzung benötigt der Gutachter eine Genehmigung, die bereits beantragt, aber der noch nicht stattgegeben wurde.