30.03.2023 - 7.2 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stammsatzung vom 09.05.2019 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt als 4. Änderung zur Satzung vom 09.05.2019

den neuen Gebührensatz in Höhe von

 

  7,97 Euro je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Uecker-Haffküste“ und

  1,93 Euro je Gebühreneinheit für Flächen im Bereich des WBV „Landgraben“,

33,52 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Mönkebude,

  7,20 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Deich Mönkebude,

11,05 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Leopoldshagen und

  9,38 Euro je ha für Flächen im Einzugsgebiet Deich Leopoldshagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache