21.03.2023 - 6.2 Grundsatzbeschluss Ausführung des Winterdienstes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Grambin möchte die Winterdienstausführung in der Ortslage überarbeiten. In der Gemeindevertretersitzung am 02.02.2023 hat Frau Duchow die verschiedenen Varianten vorgestellt. Folgende Variante ist gewünscht:

 

Die Verpflichtung zur Durchführung der Schnee- & Glättebeseitigung auf den Gehwegen wird der Gemeinde übertragen. Die Zuständigkeit der Gemeindestraßen bleibt weiterhin bei der Gemeinde. Die anfallenden Kosten für die Winterdienstausführung (Personal, Technik, Versicherung etc. für diesen Zeitraum) sollen per Gebühr auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen werden. Anlieger sind alle an einer öffentlichen Straße gelegenen Grundstücke, die eine gemeinsame Frontlänge mit dem Straßengrundstück haben. Eine entsprechende Gebührensatzung ist auszuarbeiten. Ein einheitlicher Frontmeterpreis wird für das Dorf errechnet (keine Differenzierung zwischen den Straßen). Für die Reinigung der Gehwege steht Technik zur Verfügung. Für die Straßen soll größere Technik gemietet werden. Als Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleiben im Vorfeld 25 % der Gesamtkosten bei der Gemeinde. Die verbleibenden 75 % der Winterdienstaufwendungen werden nach Frontmeter auf die angrenzenden Eigentümer verteilt. Hierbei ist die Gemeinde mit ihren eigenen Grundstücken ebenfalls Anlieger (interne Verrechnung). Um die Bürger zu entlasten, kann die Gemeinde natürlich auch einen höheren Eigenanteil leisten.

 

Die Umsetzung ist für die Winterperiode 2023/24 geplant. Die Gebührenbescheide werden im Januar 2024 versandt. Es ist empfehlenswert die Einwohner so früh wie möglich über diese geplante Änderung in Kenntnis zu setzen (Bsp. bei Einwohnerversammlungen), um beispielweise zahlreiche Widersprüche im Januar zu vermeiden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt, die Ausführung des Winterdienstes auf den Gehwegen und auf den Gemeindestraßen durch die Gemeinde durchführen zu lassen.  Die derzeitige Straßenreinigungssatzung ist anzupassen. Eine Kostenkalkulation sowie eine Gebührensatzung für die Straßenreinigung sind zu erstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0