21.03.2023 - 6.1 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Grambin...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Thiele erläutert die Haushaltssatzung mit den im Finanzausschuss empfohlenen Änderungen.

Die Änderungen lauten wir folgt:

  • privater Winterdienst wird auf öffentlich umgestellt somit werden hierfür 8.000 EUR im Haushalt eingeplant
  • Statt des Kaufes eines Rasentraktors und einer Straßenbürste, welche vorher mit 5.000 EUR und 4.500 EUR im Plan standen, wird nun Kommunaltechnik gemietet. Diese soll ca ab Mai 2023 angeschafft werden. Die Miete wird ca. 1.500 EUR betragen.
  • Zudem werden für die Herrichtung der Leerwohnungen 50.000 EUR im Haushaltsplan ausgewiesen.
  • Außerdem bleibt der Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bei 140.000 EUR bestehen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung mit den im Finanzausschuss empfohlenen Änderungen für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache