16.03.2023 - 5.2 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Luckow ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:50
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Schöne fasst die Haushaltssatzung der Gemeinde Luckow mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V zusammen. Frau Bockhorn erläutert die Änderungen aus dem Finanzausschuss.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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