16.03.2023 - 5.2 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Luckow ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Schöne fasst die Haushaltssatzung der Gemeinde Luckow mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung M-V zusammen. Frau Bockhorn erläutert die Änderungen aus dem Finanzausschuss.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit den Änderungen aus dem Finanzausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             7

            0

            0

 

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Anlagen zur Drucksache