16.03.2023 - 5.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:50
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoringleistungen über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Luckow hat von der Zimmerei Heiko Ulrich & Lars Ulrich GbR aus Luckow eine Sachspende in Form von Baumaterialen für die Wärmedämmung der alten Feuerwehr, Dorfstr. 71, 17375 Luckow, erhalten. Die Sachspende hat einen Wert von 400,00 €.
Herr Schöne erläutert die Drucksache.