14.03.2023 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di, 14.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Cornelia Preußer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Am 19.10.2022 wurde der Gemeinde Altwarp der Status „Staatlich anerkannter Tourismusort“ verliehen. Diese Anerkennung berechtigt die Gemeinde dazu, aufgrund einer Satzung eine Tourismusabgabe zur Deckung der erhöhten Aufwendung für die Schaffung und Erhaltung touristischer Infrastrukturen und Angebote für die Gäste zu erheben.
Herr Herzfeld informiert, dass er heute noch mit Frau Preußer zu einem Seminar war. Auf Grund der dort gewonnenen Informationen muss, gemäß § 11 des Kommunalabgabegesetz MV, im §1 Abs. 2 der Satzung das Wort Tourismusabgabe durch Kurabgabe ersetzt werden.
Weiter informiert Herr Herzfeld, in der Kalkulation wurden als Abgeltung des öffentlichen Interesses für die eigenen Einwohner, die Gesamtkosten um 30% reduziert (Eigenanteil der Gemeinde). Der verbleibende Kostenanteil wird als Tourismusabgabe von den Abgabepflichtigen erhoben. Für die Aufwandsermittlung wurde das überschlägige Kalkulationsverfahren herangezogen. Im Eigenanteil ist der Anteil der Befreiungs- und Ermächtigungsbeträge enthalten.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,1 kB
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