14.03.2023 - 6.1 Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Am 19.10.2022 wurde der Gemeinde Altwarp der Status „Staatlich anerkannter Tourismusort“ verliehen. Diese Anerkennung berechtigt die Gemeinde dazu, aufgrund einer Satzung eine Tourismusabgabe zur Deckung der erhöhten Aufwendung für die Schaffung und Erhaltung touristischer Infrastrukturen und Angebote für die Gäste zu erheben.

 

Herr Herzfeld informiert, dass er heute noch mit Frau Preußer zu einem Seminar war. Auf Grund der dort gewonnenen Informationen muss, gemäß § 11 des Kommunalabgabegesetz MV, im §1 Abs. 2 der Satzung das Wort Tourismusabgabe durch Kurabgabe ersetzt werden.

 

Weiter informiert Herr Herzfeld, in der Kalkulation wurden als Abgeltung des öffentlichen Interesses für die eigenen Einwohner, die Gesamtkosten um 30% reduziert (Eigenanteil der Gemeinde). Der verbleibende Kostenanteil wird als Tourismusabgabe von den Abgabepflichtigen erhoben. Für die Aufwandsermittlung wurde das überschlägige Kalkulationsverfahren herangezogen. Im Eigenanteil ist der Anteil der Befreiungs- und Ermächtigungsbeträge enthalten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Altwarp in der vorliegenden geänderten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache