09.03.2023 - 7.6 Auflösung der OAS-Organisation zur Arbeitsförde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

In den letzten Gesellschafterversammlungen der OAS wurden die Gesellschafter darüber informiert, dass die Finanzierung der Gesellschaft mit einem arbeitsmarktpolitischen Zuschuss in Höhe von 2.100,00 € pro Jahr und Gesellschafter nicht mehr auskömmlich sein wird. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsführer gebeten, den Zuschussbedarf der Gesellschaft zu ermitteln. Der Zuschussbedarf der Gesellschaft wird für das Jahr 2023 mit rund 72.500 € beziffert. Auch in den nächsten Jahren würden umfangreiche Zuschüsse von den Gesellschaftern benötigt, um dem Geschäftszweck der Gesellschaft gerecht zu werden.

 

Stadtvertreterin Hansow möchte wissen, wie hoch die Kosten sind, wenn die Stadt Eggesin aus der OAS austritt und sich eigenständig 1-€-Jobern bedient.

 

Genaue Zahlen können nicht genannt werden, da keierlei Erfahrungswerte vorhanden sind, erklärt Bürgermeisterin Schwibbe. Sie geht davon aus, dass die Stadt die 10 Leute, die bisher beschäftigt sind, behalten kann.

 

Wie stehen die Bürgermeister des Amtes zu dieser Sache, fragt Stadtvertreter Schulz an. Die Beantragung von 1-€-Jobern sollte fortgeführt und die Vereine weiterhin unterstützt werden.

 

Bürgermeisterin Schwibbe erwidert, dass die OAS immer unterstützt wurde und

davon die Vereine provitiert haben. Bisher hat die Stadt 2.100,00 € im Jahr dazugezahlt.

Jetzt soll ein Betrag von 330,00 €/1-€-Jober gezahlt werden. Bürgermeisterin

Schwibbe empfiehlt, bis Ende 2023 der OAS diese 330,00 €/1-€-Jober zu zahlen.

Die Bürgermeister wolllen die Sache bis Ende 2023 beobachten. Sie würden auch

die 330,00 €/1-€-Jober bezahlen aber nur, wenn sie sich die Leute selbst aussuchen

können.

 

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Beschluss:

1.

Die Stadt Eggesin stimmt einem Beschluss der Gesellschafterversammlung der OAS-Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH zur Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 31.12.2023 zu.

 

 

2.

Die Bürgermeisterin der Stadt Eggesin wird beauftragt, die entsprechende Erklärung in der Gesellschafterversammlung der OAS abzugeben.

 

 

3.

Für den Fall, dass es nicht zu der unter Z. 1 genannten Beschlussfassung kommt, beschließt die Stadtvertretung der Stadt Eggesin den Verkauf ihrer Stammeinlage zum Nennbetrag von 7.700 Euro.

 

 

4.

Die Bürgermeisterin der Stadt Eggesin wird beauftragt, entsprechende Verkaufsverhandlungen einzuleiten.

 

 

5.

Für den Fall, dass es aus irgendeinem Grund nicht zum Verkauf des Gesellschaftsanteils kommt, beschließt die Stadtvertretung den Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2004 außerordentlich zu kündigen.

 

 

6.

Die Bürgermeisterin der Stadt Eggesin wird beauftragt, eine entsprechende Kündigungserklärung abzugeben.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             15

             0

              1

 

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Anlagen zur Drucksache