09.03.2023 - 7.5 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll. Eine Gebührenkalkulation für 2023 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

Die Gebühren für die jeweiligen Nutzungsarten erhöhen sich marginal im Cent-Bereich. Daher wird von einer Gebührenerhöhung im Bereich „Nutzungsarten“ für 2023 abgesehen.

 

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schöpfwerke resultiert aus folgenden Kosten in 2022: 

- Anschaffung einer neuen Pumpe für Schöpfwerk Winkelmannsgraben – ca. 30 TEUR

- Bildung einer Rücklage für Schöpfwerk Polder 2 - ca. 3 TEUR

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             16

              0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache