09.03.2023 - 7.2 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Beschluss vom 03.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Eggesin die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1. BauGB wurde in der Zeit vom 07.03.2022 bis 08.04.2022 durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden im Zeitraum der öffentlichen Auslegung nicht eingereicht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden im vorliegenden Entwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand 01/2023 berücksichtigt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin-Karpin III“ der Stadt Eggesin wird in der vorliegenden Fassung (Stand 01/2023) beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22/2020 „Solarpark Eggesin-Karpin III“ der Stadt Eggesin mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich ist gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen in das Internet, auf der Internetseite der Stadt Eggesin, einzustellen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             16

              0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache