23.02.2023 - 6.3 Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do, 23.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt die Anpassung der Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Hafens der Gemeinde Mönkebude an die aktuellen Erfordernisse. Hierzu wurde eine Kalkulation erstellt.
Die Gemeinde wird mit Beschluss der Entgeltordnung die bis dato beschlossene Hafengebührensatzung außer Kraft setzen.
Die Entgeltordnung wird ab 01.03.2023 gültig sein.
Nach kurzer Diskussion verständigen sich die Gemeindevertreter auf folgende Änderungen:
- Pkt.9 Abs. 2 a) 8 m werden auf 9 m und 8 – 12 m werden auf 9 – 12 m geändert
- Pkt 9 Abs. 2 d) der letzte Satz wird gestrichen
- Pkt 9 Abs. 2 e) wird neu eingefügt:
für gewerbliche historische Wasserfahrzeuge zur touristischen Beförderung von Passagieren
mit festen Liegeplatz in Mönkebude pro Jahr 410,00 Euro
ohne festen Liegeplatz in Mönkebude, je angefangene Stunde 10,00 Euro
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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335,1 kB
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