23.02.2023 - 6.3 Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt die Anpassung der Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Hafens der Gemeinde Mönkebude an die aktuellen Erfordernisse. Hierzu wurde eine Kalkulation erstellt.

Die Gemeinde wird mit Beschluss der Entgeltordnung die bis dato beschlossene Hafengebührensatzung außer Kraft setzen.

Die Entgeltordnung wird ab 01.03.2023 gültig sein.

 

Nach kurzer Diskussion verständigen sich die Gemeindevertreter auf folgende Änderungen:

- Pkt.9 Abs. 2 a) 8 m werden auf 9 m  und 8 – 12 m werden auf 9 – 12 m geändert

- Pkt 9 Abs. 2 d) der letzte Satz wird gestrichen

- Pkt 9 Abs. 2 e) wird neu eingefügt:

für gewerbliche historische Wasserfahrzeuge zur touristischen Beförderung von Passagieren

mit festen Liegeplatz in Mönkebude pro Jahr    410,00 Euro

ohne festen Liegeplatz in Mönkebude, je angefangene Stunde   10,00 Euro

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt die Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsentgelten für den öffentllichen Hafen der Gemeinde Mönkebude ab dem 01.03.2023 mit den o.g. Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         1

        2

 

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Anlagen zur Drucksache