23.02.2023 - 6.2 Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude betreibt ab dem 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. In diesem Zusammenhang wurden die Nutzungsentgelte für den Hafen und den Strandpark Mönkebude mittels Kalkulation an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst.

Diese Entgeltordnung soll ab dem 01.03.2022 in Kraft treten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den Hafen und den Strandpark Mönkebude in der vorliegenden Fassung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache