22.02.2023 - 4 Diskussion über den Erlass einer Wohnraumerhalt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Witt erläutert das Vorgehen zum Erlass einer solchen Satzung und welche Möglichkeiten der Gemeinde damit zur Verfügung stehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der künftigen Satzung soll mit der rechtskräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für beide Ortsteile identisch sein.

 

 

 

 

Der Genehmigungsvorbehalt soll für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bestehen. Gemäß der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser nur untergeordnet zulässig. Lediglich in der Ergänzungssatzung „Ahornweg“ wurden hierzu keine Festsetzungen getroffen.

 

Für die nächste Gemeindevertretersitzung soll durch die Verwaltung die Satzung vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Anlagen