21.02.2023 - 5.3 Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsent...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude beabsichtigt die Anpassung der Entgelte für die Nutzung des öffentlichen Hafens der Gemeinde Mönkebude an die aktuellen Erfordernisse. Hierzu wurde eine Kalkulation erstellt.

Die Gemeinde wird mit Beschluss der Entgeltordnung die bis dato beschlossene Hafengebührensatzung außer Kraft setzen.

Die Entgeltordnung wird ab 01.03.2023 gültig sein.

 

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die vorliegende Entgeltordnung.

Folgende Änderungen werden besprochen:

 

Pkt.9 Abs. 2 a) 8 m werden auf 9 m und 8 – 12 m werden auf 9 – 12 m geändert

Zu Pkt 9 Abs 2 d) wird angeregt eine einheitliche und eindeutige Regelung für gewerbeliche historische Wasserfahrzeuge zu finden.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus den Punkt e aufzunehmen.

 

Über die Entgelthöhe soll in der Gemeindevertretung beraten werden.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzauschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude beschließt die Entgeltordnung für die Erhebung von Nutzungsentgelten für den öffentllichen Hafen der Gemeinde Mönkebude ab dem 01.03.2023 mit den Änderunggen laut Protokoll.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         3

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache