21.02.2023 - 5.2 Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den H...

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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude betreibt ab dem 01.01.2021 den Tourismusbetrieb Mönkebude BgA. In diesem Zusammenhang wurden die Nutzungsentgelte für den Hafen und den Strandpark Mönkebude mittels Kalkulation an die wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst.

Diese Entgeltordnung soll ab dem 01.03.2022 in Kraft treten.

 

 

Die Ausschussmitglieder beraten über die vorliegende Entgeltordnung.

Sie sind sich darüber einig, dass Änderungen entsprechend der vorliegenden Entgeltordnung notwendig sind.

 

Die einzelnen Tarife werden besprochen und befürwortet.

 

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Beschluss:

 

Der Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde Mönkebude für den Hafen und den Strandpark Mönkebude in der vorliegenden Fassung.

 

 

  

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

Herr Schmidt verabschiedet sich um 18:50 Uhr von den Anwesenden.

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Anlagen zur Drucksache