20.02.2023 - 5.2 Grunderwerb im Zusammenhang mit dem Ausbau der ...

Beschluss:
Empfehlung erteilt
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Wortprotokoll

Die Stadt Eggesin plant den Ausbau der Lindenstraße. In diesem Zusammenhang wurden durch das Planungsbüro derzeit sowie künftig als Verkehrsfläche genutzte bzw. zu nutzende Flächen erfasst und ein entsprechender Grunderwerbsplan vorgelegt.

 

Die Gesamtgröße der von der Stadt Eggesin zu erwerbenden Flächen beträgt ca. 990 m². Zur Feststellung des Verkehrswertes wurde beim Gutachterausschuss des Landkreises Vorpommern- Greifswald eine Bodenrichtwertauskunft eingeholt. Es wurde geprüft und festgestellt, dass die betreffenden Flächen bereits vor 1949 als Verkehrsfläche in Anspruch genommen wurden. Demnach sind die Regelungen des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht anzuwenden. Entsprechend ist bei der Bemessung des Bodenwertes der Bodenrichtwert der anliegenden wohnbaulich genutzten Flächen heranzuziehen. Der Bodenrichtwert dafür beträgt aktuell 36,00 €/m². Für den Grunderwerb entstehen der Stadt somit Aufwendungen in Höhe von ca. 35.640,00 €. Mit den Eigentümern werden zunächst Vereinbarungen zum Grunderwerb mit Angabe des Kaufpreises abgeschlossen. Der Erwerb erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme und erfolgter Straßenschlussvermessung.

 

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Beschluss:

 

Die Stadt Eggesin beschließt im Zusammenhang mit dem Ausbau der Lindenstraße den Erwerb von derzeit sowie künftig als Verkehrsfläche genutzte bzw. zu nutzende Flächen mit einer Größe von ca. 990 m². Der Kaufpreis beträgt 36,00 €/m² und somit insgesamt ca. 35.640,00 €. €. Mit den Eigentümern werden zunächst Vereinbarungen zum Grunderwerb mit Angabe des Kaufpreises abgeschlossen. Der Erwerb erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme und erfolgter Straßenschlussvermessung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache