07.02.2023 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di, 07.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Am 14.11.2022 spendete Herr Dr. Kirsten Cox, Goethestr. 10, 17373 Ueckermünde, 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für soziale Zwecke.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 13.12.2022 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Spenden anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.