08.02.2023 - 6.1 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Leopold...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Hackbarth gibt einen kurzen Überblick über den Doppelhaushalt 2023 /2024. Der Haushaltsausgleich kann weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt erzielt werden.

 

Die notwendigen Mittel für den Baumschnitt der Alleebäume und der Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurden berücksichtigt. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit der Änderung des Finanzausschusses.  

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

  5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache