02.02.2023 - 6.1 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Grambin...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

Die Gemeindevertretung stellt die Drucksache zurück.

Begründung: Einzelne Punkte wurden noch einmal näher erläutert (Bsp.: Kosten für FFW Anhänger und Planungskosten FFW Gerätehaus). Die Verwaltung soll den Vorentwurf überarbeiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache