02.02.2023 - 6.1 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Grambin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Do, 02.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:58
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.
Die Gemeindevertretung stellt die Drucksache zurück.
Begründung: Einzelne Punkte wurden noch einmal näher erläutert (Bsp.: Kosten für FFW Anhänger und Planungskosten FFW Gerätehaus). Die Verwaltung soll den Vorentwurf überarbeiten.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
451,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
408,9 kB
|