31.01.2023 - 7.2 Satzung der Gemeinde Altwarp gemäß § 172 Abs. 1...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeinde Altwarp sieht in der Tendenz zur Umnutzung von Wohnraum in touristisch genutzte Übernachtungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet und dem damit einhergehenden Verlust an Wohnraum für die ansässige Bevölkerung eine Gefährdung für die lokale Infrastruktur und die soziale Konstellation.

 

Um diesem Trend entgegenzuwirken beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 2 BauGB.

 

Genannte Satzung führt einen Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ein. Unberührt bleiben bereits bestehende Nutzungen. Eine Genehmigung darf gemäß § 172 Abs. 4 Satz 1 nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.

 

Die Vorlage wird rege diskutiert. Es wird bemängelt, dass die Siedlung in der Drucksache gar keine Berücksichtigung findet. Herr Herzfeld erklärt, dass – wie auch mit Frau Witt im Vorfeld besprochen – dies absichtlich so erfolgt, damit das Investitionsvorhaben an den Wohnblöcken in der Siedlung nicht gefährdet wird. Nachträglich kann eine Satzung immer angepasst werden.

 

 

 

 

 

Herr Steinau stellt einen Änderungsantrag zur Drucksache.

Der Beschlusstext soll um einen 3. Punkt erweitert werden, der wie folgt lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt, sofort nach Beendigung des Vorhabens der HIBBEG Development GmbH & Co Altwarp KG an den beiden Wohnblöcken, eine Satzungsänderung zum Beschluss vorzulegen, die den Geltungsbereich der Satzung um das Gebiet Altwarp Siedlung erweitert.

 

Herr Herzfeld lässt über den vorliegenden Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Damit ist der Antrag angenommen und über die so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp erlässt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die „Satzung der Gemeinde Altwarp gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“. Die Satzung ist in der Anlage beigefügt und ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sofort nach Beendigung des Vorhabens der HIBBEG Development GmbH & Co Altwarp KG an den beiden Wohnblöcken, eine Satzungsänderung zum Beschluss vorzulegen, die den Geltungsbereich der Satzung um das Gebiet Altwarp Siedlung erweitert.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache