19.01.2023 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat von Herrn Harald Winter, Haffstr. 28, 17375 Mönkebude, für die Ortsverschönerung in Mönkebude eine Spende in Höhe von 200,00 € erhalten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Spende in Höhe von 200,00 € von Herrn Harald Winter aus Mönkebude anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0