20.12.2022 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat einen Sponsoringvertrag mit der Firma AMX13 GmbH aus Lübs/Annehnhof über 1.018,87 € für die Pflanzung von 3 Alleebäumen (Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege) abgeschlossen.

 

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Sponsoringleistung über 1.018,87 € von der Fa. AMX 13 aus Lübs/Annenhof anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0