15.12.2022 - 6.3 Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Ahlbeck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres. 

 

Folgende Änderungen/Maßnahmen sind noch vorzunehmen:

 

Einbruchmeldeanlage Grundschule:

 

Kakkustikdecken Kita Ahlbeck: Planungskosten   8.000 €  

      Durchführung: 30.000 €

 

Erweiterung Straßenbeleuchtung 2024:  15.000€  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die Haushaltssatzung mit den zuvor genannten Änderungen für die Jahre 2023/2024 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache