06.06.2020 - 5.1 5. Satzungsänderung der Satzung über die Erhebu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Beiträge an den Wasser- und Bodenverband ändern sich jährlich. Daher ist eine jährliche Gebührenanpassung zur Umlage der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge durch die Gemeinde Leopoldshagen sinnvoll.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt für 2021 die 5. Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Leopoldshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes„Uecker-Haffküste“ und „Untere Peene“ Gleichzeitig tritt die 4. Satzungsänderung vom 23.10.2019 außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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