15.12.2022 - 7.7 Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Eggesin, als Schulträger der Grundschule Eggesin, ist aufgefordert eine Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität der Schule zu erarbeiten.

Die Festsetzungen erfolgen auf der Grundlage raumgenauen Schulraumbilanz.

Gemäß der Schulkapazitätsverordnung des Landes M-V, zuletzt geändert am 21.07.2021, legt der Schulträger fest, welche Räume zu schulischen Zwecken für die jeweilige Schule genutzt werden sollen und wie hoch die Klassenfrequenzen sein sollen. Als Orientierungswert kann für die allgemeinen Schulen von einem Bedarf von 1,9 m² je Schülerarbeitsplatz ausgegangen werden. Derzeit besuchen ca. 171 Schüler die Grundschule.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Grundschule Eggesin.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            13

             0

             0

 

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Anlagen zur Drucksache