15.12.2022 - 7.3 Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 17/2017...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do, 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 09.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark Alte LPG Eggesin“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wurde ebenfalls gefasst.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetztes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2021) dürfen die Betreiber von Freiflächenanlagen den betroffenen Gemeinden eine finanzielle Beteiligung für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten. Dies muss in einem entsprechenden Vertrag festgeschrieben werden.
Der vorliegende Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021 regelt diese einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung für die Stadt Eggesin.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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677,9 kB
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